Pflege- und Entwicklungsplan für den Naturpark
Bis Ende 2015 wurde die Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) für den Naturpark Westhavelland durch eine Bürogemeinschaft unter der Leitung der Firma IHU Geologie und Analytik Stendal abgeschlossen.
Der Pflege- und Entwicklungsplan dient der Umsetzung der Schutzziele des Naturparks in einem Planungszeitraum von 10-15 Jahren. Er wird auf der Grundlage des § 58 Brandenburgisches Naturschutzgesetz und des Art. 6 Abs. 1 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG erstellt.
Mit diesem Planungswerk wird eine abgestimmten Daten- und Handlungsgrundlage unter Einbeziehung aller regionalen Akteure und Behörden sowie Bürger bei der Planung für den Erhalt der Naturschätze und der nachhaltigen Entwicklung der Region geschaffen.
Der Pflege- und Entwicklungsplan des Naturparks Westhavelland besteht aus neun Teilen, die Sie unter den folgenden Links als pdf-Datei oder zip-Datei downloaden können. Die Fachbeiträge II und III enthalten sensible Arten. Diese Arten sind möglichweise durch gezieltes Aufsuchen und Sammeln gefährdet und werden deshalb der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt. Die beiden Fachbeiträge wurden vor deren Veröffentlichung im Internet diesbezüglich überarbeitet.
I Grundlagen (840 MB)
II Fachbeitrag Biotoptypen, Flora, Vegetation (12 MB)
III Fachbeitrag Fauna (37 MB)
IV Fachbeitrag Biotopverbundplanung (57 MB)
V Fachbeitrag Landwirtschaft (65 MB)
VI Fachbeitrag Forstwirtschaft/Wald (27 MB)
VII Fachbeitrag Jagd (340KB)
VIII Fachbeitrag Gewässer und Fischerei (15 MB)
IX Fachbeitrag Tourismus (5 MB)
Die Pflege- und Entwicklungsplanung ist eine naturschutzfachliche Angebotsplanung, die als Handlungskonzept in den Großschutzgebieten im Land Brandenburg aufgestellt wird. Die dort enthaltenen naturschutzfachlichen Leitbilder und Ziele sollen in den nächsten Jahren gemeinsam und einvernehmlich mit den zahlreichen Eigentümern, Nutzern und Kommunen des Naturparks umgesetzt werden.
Während der Plan gegenüber Privatpersonen keine Rechtsverbindlichkeit besitzt, müssen ihn öffentliche Verwaltungen nach erfolgtem Abstimmungsprozess bei anderen Planungen angemessen berücksichtigen.