Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten! Dein Herz für die Natur!

Wann immer Sie in der Natur aktiv sind und dem amtlichen "Eulenschild", schwarze Eule auf gelbem Grund begegnen, sind Sie in einem Naturschutzgebiet unterwegs! Es weist Sie darauf hin, dass Sie landschaftlich etwas Besonderes und schützenswertes erwartet. Es gelten dann besondere Regeln zum Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen!

Bitte beachten!

  • Ich fahre nicht mit dem Auto, Wohnmobil, Moped/Motorrad, Quad etc. in ein Naturschutzgebiet. Ausnahmen bestehen für Angler mit gültiger Angelkarte auf ausgewiesenen Wegen in den Naturschutzgebieten "Untere Havel Nord" und "Untere Havel Süd". Informieren Sie sich.

  • Ich bleibe als Fußgänger und Fahrradfahrer auf den Wegen.

  • Ich raste nicht auf der Wiese für ein Picknick oder zum Baden oder Sterne beobachten oder als Begleitung eines Anglers. Ausnahmen bestehen an genehmigten "Kanurastplätzen". Informieren Sie sich!

  • Ich reite nur auf Straßen und Wegen, die für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder die nach öffentlichem Straßenrecht als Reitwege gekennzeichnet sind. Informieren Sie sich!

  • Ich zelte nicht und mache kein Feuer, auch nicht als Angler.

  • Ich lasse meinen Hund an der Leine. Den Hundekot sammele ich auf und entsorge ihn zu Hause.

  • Ich pflücke keine Pflanzen oder Pilze.

  • Ich nehme meinen Müll wieder mit nach Hause.

  • Ich störe keine Tiere, auch nicht durch Lärm,  insbesondere bei der Brut auf den Wiesen, auf Bäumen, in Schilfgürteln, Seerosenfeldern, bei der Rast auf Feldern oder Wiesen.

 

"Anglerwege" in Naturschutzgebieten

Angler mit gültiger Angelkarte dürfen in den Naturschutzgebieten "Untere Havel Nord" und "Untere Havel Süd" auf einigen Wegen fahren. Informieren Sie sich im Vorfeld, um umnötige Bußgeldverfahren zu vermeiden. Weichen Sie nicht auf die landwirtschaftlichen Flächen aus, wenn der Zustand der Wege eine Befahrung nicht erlaubt.

Wenn Sie auf die unten stehende Verlinkungen klicken, öffnen sich PDF-Dateien, die den jeweilgen Bereich das Naturschutzgebietes zeigen. Zur Orientierung ist ein Luftbild hinterlegt. Auf den eingezeichneten gelben Wegen darf ausschließlich zum Zwecke des Angelns bis zum Ende des eingetragenen Weges gefahren werden. Dort müssen die Autos abgestellt werden.

Es ist nicht erlaubt, direkt bis an das Wasser zu fahren und das Auto dort zu parken. Es darf weder Feuer gemacht werden, noch darf am Tage oder nachts ein Zelt/Unterstand aufgestellt werden.

Naturschutzgebiet "Untere Havel Nord"

Bereich Strodehne

Bereich Gülpe

Bereich Parey-Große Grabenniederung

Bereich Hohennauen-Grütz

Bereich Göttlin-Rathenow

Naturschutzgebiet "Untere Havel Süd"

Bereich südlich Rathenow-Mögelin

Bereich Mögelin

Bereich Bützer

Bereich Milow-Premnitz-Döberitz

Bereich Marquede-Jerchel

Bereich Bahnitz-Pritzerbe

Bereich Fohrde-Hohenferchesar