Pressemitteilung: Schutz der Nacht als gesetzliche Pflichtaufgabe

Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) wurde in den Gesetzestext der Paragraf 41a neu aufgenommen. Ab März 2022 soll er dazu beitragen, die künstlichen Lichtimmissionen zu reduzieren. Ziel ist es, Energie zu sparen, das gesundheitliche Wohl der Menschen zu fördern und negative Einflüsse auf die Naturausstattung zu vermeiden. Die dazugehörige Rechtsverordnung muss noch ausgearbeitet werden. Das ist ein Prozess, der erfahrungsgemäß einige Zeit dauern wird.

Damit die Kommunen nun nicht unnötig lange abwarten oder gar Beleuchtungen installie-ren, die nicht der angesprochenen Rechtsverordnung entsprechen werden, hat der Informationsdienst Umweltrecht e.V. (IDUR) in seinem Schnellbrief Nr. 229 Handlungsempfehlungen für die Kommunen herausgegeben, um zukünftig die Straßenbeleuchtung umweltschonender und effizienter zu gestalten. Im Prinzip entsprechen die anzustrebenden Maßnahmen auch denen der Brandenburger Licht-Leitlinie aus dem Jahre 2014. Unter Ziffer 7 sind dort vergleichbare Empfehlungen zu finden:

1) Grundsätzlich ist unnötiges Licht zu vermeiden.
2) Es sind möglichst geringe Lichtströme zur Erzielung geringer Beleuchtungsstär-ken und Leuchtdichten einzusetzen.
3) Die Lichtlenkung hat ausschließlich auf die Nutzflächen zu erfolgen. So werden Fernwirkungen ebenso vermieden, wie die Aufhellung von benachbarten Lebensräumen, Wohn- und Schlafbereichen. Die Nutzung vollabgeschirmter, horizontal montierter Leuchten ist unabdingbar.
4) Eine bedarfsorientierte Steuerung mit Reduktion oder Abschaltung bei geringer Nutzung während der fortgeschrittenen Nachtstunden ist einzurichten.
5) Die Auswahl von Lichtfarben ohne oder mit geringem Blauanteil (mit Farbtemperaturen von 1600-2400 Kelvin, maximal 3000 Kelvin) ist grundlegend. Besonders der kurzwellige blaue und ultraviolette Bereich im Lichtspektrum verringert u.a. die Chance auf einen gesunden Schlaf und erhöht die Anlockwirkung auf Insekten.

Darüber hinaus wird den Kommunen nahegelegt, schon jetzt entsprechende Vorgaben in Bebauungspläne und Bauleitpläne aufzunehmen, um die Entstehung von unnötigen Lichtimmissionen auch bei Gewerbebetrieben und Privatleuten im Vorfeld zu vermeiden. Das betrifft Gebäude- bzw. Grundstücksaußenbeleuchtungen, insbesondere aber Werbeanlagen und das Anstrahlen von Gebäuden.

Im Land Brandenburg wird im Naturpark Westhavelland bereits seit 2014 nach diesen Empfehlungen gearbeitet. 2014 wurde dem Naturpark durch die International Dark-Sky Association (IDA), nach einem langen Antragsverfahren, der Titel „Dark Sky Reserve“, kurz Sternenpark, verliehen. Die nunmehr geltenden gesetzlichen Empfehlungen entsprechen der, von den Kommunen anerkannten, Beleuchtungsrichtlinie des Sternenparks und unterstreichen somit dessen Berechtigung und Nutzen. Landesweit bisher einmalig ist die Entwicklung vom „Naturpark Westhavelland“ zum „Natur- und Sternenpark Westhavelland“.

Allgemeine Informationen zur Lichtverschmutzung, den Schnellbrief des IDUR e.V., die Brandenburger Lichtleitlinie, sowie die Ergänzung im Bundesnaturschutzgesetz finden Sie auch auf der Webseite des Sternenparks unter: www.sternenpark-westhavelland.de/lichtverschmutzung-1/

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  • Naturpark Westhavelland

Meldung vom 24.03.2022