Beginn der Brut- und Setzzeit in Wald und Flur – Wildtiere brauchen Rücksichtnahme
Eiszeitlich geprägte Landstriche, tiefe Kiefernwälder und glasklare Seen – Brandenburgs Naturlandschaften laden zu ausgiebigen Wanderungen ein. Mehr als 2.000 Kilometer ausgewiesene Wanderwege im Land bieten viele Möglichkeiten, die Natur zu erleben und zu genießen.
Im Frühling wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube. Einige Tierarten, wie zum Beispiel der Feldhase oder das Wildschwein, ziehen bereits ihren Nachwuchs groß. Bei anderen Arten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Stockente, Graugans, Kranich, Kiebitz oder Feldlerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Neugierig stöbernde Hunde sind dann eine Gefahr für diese Tiere. Hunde sollten daher jetzt unbedingt an der Leine bleiben und die Wege nicht verlassen werden - so werden brütende Vögel und die Jungtiere nicht gestört. Bis mindestens zum 15. Juli sollten Hunde daher nur noch angeleint in der freien Natur geführt werden.
Wo müssen Hundehalter anleinen?
Besondere Aufmerksamkeit ist im Wald und in Naturschutzgebieten geboten. Hier regeln Gesetze und Verordnungen den Leinenzwang. Auch in der übrigen freien Landschaft, insbesondere in der Brut- und Setzzeit, haben Erholungssuchende besondere Rücksicht auf Natur, Landschaft, Vegetation und wildlebende Tiere zu nehmen.
Quelle: Pressemitteilung vom 17.03.2026, Landesamt für Umwelt Brandenburg
Gebiet
- Naturpark Westhavelland
Meldung vom 01.04.2026
